Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
HKS-Systems GmbH
Rottweiler Str. 56
78713 Schramberg
Telefon: 07422 9518-100
Telefax: 07422 9518-199
E-Mail: info@hks-systems.de
Vertreten durch:
Michael Kopp
Janine Moosmann
Registereintrag:
Eingetragen im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
Registernummer: 787378
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
DE-153968891
Verantwortlich für den Inhalt (gem. § 55 Abs. 2 RStV):
Michael Kopp
Janine Moosmann
Rottweiler Str. 56
D-78713 Schramberg
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Urheber- und Leistungsschutzrechte
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Besondere Nutzungsbedingungen
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AGB
AGB der HKS-Systems GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HKS-Systems GmbH | Stand 17.09.2020
§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HKS-Systems GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote der HKS-Systems GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestätigungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.
- Die Verkaufsangestellten der HKS-Systems GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
- Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
- Storniert der Kunde aus Gründen, die die HKS-Systems GmbH nicht zu vertreten hat, den Auftrag vorzeitig, so hat der Kunde die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen für den Auftrag, mindestens jedoch 40 % des Auftragswertes als Schadensersatz zu leisten. Der Anspruch auf Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
§ 3 Preise
- Soweit nichts anderes angegeben, hält sich die HKS-Systems GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtsicherung zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager Weiden.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der HKS-Systems GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die HKS-Systems GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde.
- Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ¼ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit der HKS-Systems GmbH.
- Die HKS-Systems GmbH ist zu Teillieferungen /-leistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung /-leistung als eigenständig.
§ 5 Liefermenge
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort nach Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der HKS-Systems GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 7 Gewährleistung
- Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmung beträgt 6 Monate.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von uns nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
- Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
- Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheines, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die HKS-Systems GmbH, Hutschenreutherstr. 9, 92637 Weiden, zur Reparatur eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie z.B. Akkus, Tasten, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
- Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
- Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht teilbar.
- Die vorstehenden Absätze erhalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
- Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikationen der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und –bedingungen der Software bekannt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der HKS-Systems GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt, oder künftig zustehen, werden von den folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum der HKS-Systems GmbH, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)-Eigentum der HKS-Systems GmbH unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit)-Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
- Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handhabung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und unverzüglich benachrichtigt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt -soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet- kein Rücktritt vom Vertrage vor.
§ 9 Rechte an Konstruktionsunterlagen, Methoden und Werkzeugen
- Sofern dem Lieferer Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Pläne oder sonstige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese Unterlagen unser ausschließliches Eigentum. Der Lieferer ist nicht befugt, diese Unterlagen ohne unser Wissen und ohne unser Einverständnis zu vervielfältigen, an Dritte weiterzugeben oder den Inhalt dieser Unterlagen zur Kenntnis zu geben.
- Nach unseren Zeichnungen hergestellte Gegenstände (auch in abgeänderter Form) darf der Lieferer weder unmittelbar noch mittelbar an Dritte liefern.
- Fertigt der Lieferer für einen Auftrag Zeichnungen, Modelle und/oder Werkzeuge und stellt uns dafür Kosten in Rechnung, so werden diese unser Eigentum. Diese Zeichnungen, Modelle und/oder Werkzeuge werden vom Lieferer unentgeltlich und sorgfältig bis zum Abruf durch uns verwahrt. Benutzung für oder durch andere ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung gestattet.
- Für jeden Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtung gemäß Ziffer 10.1 - 10.3 durch den Lieferer, seine Mitarbeiter oder seine Erfüllungsgehilfen zahlt der Lieferer an uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 Euro. Die Geltendmachung dieser Vertragsstrafe lässt eine weitergehende Haftung des Lieferers für alle sich aus einer solchen Pflichtverletzung ergebenden Nachteile oder Schäden für uns unberührt.
- Modelle und Werkzeuge sind vom Lieferer auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
- Auf begründetes Verlangen oder bei Zustandekommen der Lieferungen sind uns alle Unterlagen insbesondere Zeichnungen, Werkzeuge und Modelle, umgehend vollständig zurückzugeben.
§ 10 Zahlung
- Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar soweit nichts anderes vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d. h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Ware kann gegen eine geringe Gebühr (bei Postversand, z. B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
- Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer geringere Belastung nachweist.
- Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen abstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.
§ 11 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen.
§ 12 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 13 Urheberrechte
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.
§ 14 Anwendbares Recht
- Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der HKS-Systems GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Soweit der Käufer Vollkaufmann ist i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 92637 Weiden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in dessen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 15 Datenschutz
Die HKS-Systems GmbH ist berechtigt, die bzgl. der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser, enthaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO zu verarbeiten. Die Details dazu sind der Website der
HKS-Systems GmbH unter – www.hks-systems.de/datenschutz - zu entnehmen.
§ 16 Export
Wiederausfuhr/Ausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und/oder US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die ”ECCN” 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in Nicht-EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zur sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.